Garantiebedingungen

Stand 01.01.2020

 

GEWÄHRLEISTUNG

Bei der SEILER MÖBELMANUFAKTUR unterziehen wir all unsere Produkte bereits im Rahmen der Entwicklung gründlichen Tests, um zu gewährleisten, dass diese höchsten Ansprüchen genügen. Sollte bei einem Produkt der SEILER MÖBELMANUFAKTUR innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist ein Problem auftreten, welches auf Konstruktions-, Material- oder Verarbeitungsfehler zurückzuführen ist, so werden wir das Produkt nach unserem Ermessen entweder reparieren oder ersetzen.

 

25-JAHRE-GARANTIE FÜR BETTEN

Gegenstand und Voraussetzungen der Garantie

Diese Garantie, welche nach Ablauf der gesetzlichen Gewährleistungsfrist bis zum Ablauf des fünfundzwanzigsten (25.) Jahres nach Kaufdatum gültig ist, bezieht sich auf die Konstruktion und Stabilität des Produkts im Rahmen eines normalen, bestimmungsgemäßen privaten Gebrauchs. Unsere Garantie gilt nur für den ersten Käufer oder Geschenkempfänger des Produkts sowie dessen Erben.

Diese Garantie besteht nur für Bettgestelle, die im Onlineshop der SEILER MÖBELMANUFAKTUR (www.seiler-manufaktur.de) erworben werden. Andere Produkte als Bettgestelle sind von dieser Garantie nicht umfasst. Ebenso sind Bettgestelle, die zwar aus der Produktion der SEILER MÖBELMANUFAKTUR stammen, aber auf anderen Vertriebswegen erworben wurden, nicht von der Garantie umfasst.

Diese Garantie deckt keine Schäden ab, welche durch unsachgemäßen Gebrauch, Vernachlässigung, Vorsatz, Fahrlässigkeit, Unfälle, Abrieb, extreme Temperaturen, Lösungsmittel, Säuren, Feuchtigkeit und Wasser, normalen Verschleiß oder Transport bzw. Umzug verursacht wurden.
Insbesondere ist die Oberfläche des Produkts, welche lichtbedingten farblichen Veränderungen und ohne regelmäßige Pflege einem natürlichen Verschleiß unterliegt, nicht von der Garantie umfasst.
Ausgeschlossen ist die Garantie insbesondere auch für Schäden, welche durch die Aufbewahrung oder Lagerung des Produkts unter klimatischen Bedingungen entstehen, welche nicht einem normalen Wohnraumklima entsprechen (z.B. feuchte Kellerräume oder unzureichend gedämmte Dachböden).
Wird das Produkt geschäftlich oder gewerblich genutzt, besteht keine Garantie.
Die Garantie ist ebenfalls ausgeschlossen für Schäden, welche durch eine fehlerhafte oder unvollständige Montage des Produktes entstanden sind. Insbesondere muss bei Bettgestellen ab einer Breite von 140 cm aus statischen Gründen immer die Mittelauflageleiste montiert sein (sofern die Unterfederung nicht direkt auf Quertraversen aufliegt).

Nicht von der Garantie berührte Pflegearbeiten oder Reparaturen am Produkt können durch den Kunden selbst oder eine beliebige Firma durchgeführt werden. Bei nicht fachgerecht ausgeführten Pflegearbeiten oder Reparaturen erlischt die Garantie.

Die Garantiefrist beginnt mit dem Kaufdatum. Die Garantie besteht nur in Verbindung mit der Originalrechnung, welche als personalisierter Kaufnachweis sorgfältig aufzubewahren ist. Die Originalrechnung muss für die Inanspruchnahme von Garantieleistungen vorgelegt werden. Weicht der Name auf dem Kaufbeleg vom Namen der Person ab, welche die Garantie für sich in Anspruch nimmt, ist vom Anspruchsteller auch der Nachweis zu führen, dass er Geschenkempfänger oder Erbe des ursprünglichen Käufers ist.

 

Abwicklung im Garantiefall

Reparaturen in garantierelevanten Bereichen dürfen nur durch die SEILER MÖBELMANUFAKTUR selbst oder einem von dieser beauftragten Dritten ausgeführt werden. Andernfalls erlischt die Garantie.

Bitte senden Sie uns das betroffene Produkt nicht ohne vorherige Abstimmung und Klärung mit uns zu. Für alle Dienstleistungen im Rahmen der Garantie muss zusammen mit dem beanstandeten Produkt eine Kopie Ihres Originalkaufbelegs eingesendet werden. Unsere Fachleute werden entscheiden, ob das Problem durch unsere Garantie abgedeckt ist, oder nicht.
Um den Aufwand für alle Beteiligten möglichst gering zu halten, wird eine Vorprüfung, soweit möglich, zunächst anhand von Bildmaterial erfolgen, welches der SEILER MÖBELMANUFAKTUR auf Wunsch zuzusenden ist.
Die Kosten für eine Reparatur oder Ersatzleistung trägt in einem anerkannten Garantiefall die SEILER MÖBELMANUFAKTUR.

Ist eine Reparatur des Produktes oder des betroffenen Bauteils nicht möglich oder nicht wirtschaftlich durchführbar, so kann das betroffene Bauteil oder das ganze Produkt nach Ermessen der SEILER MÖBELMANUFAKTUR ersetzt werden. Ist der Ersatz durch ein gleiches Produkt nicht mehr möglich, so ist die SEILER MÖBELMANUFAKTUR berechtigt, den Ersatz durch ein vergleichbares Produkt vorzunehmen.

Die Kosten für die Rücksendung des reparierten Produktes oder Zusendung eines Ersatzteils trägt die SEILER MÖBELMANUFAKTUR im Rahmen anerkannter Garantiefälle für alle Sendungen innerhalb von Deutschland (Festland) in voller Höhe. Für Rücksendungen ins Ausland werden die Kosten von der SEILER MÖBELMANUFAKTUR nur anteilig in Höhe der Kosten von vergleichbaren innerdeutschen Sendungen übernommen.

Beiläufige oder Folgeschäden werden durch diese Garantie nicht gedeckt, ebenso wenig wie Arbeitskosten oder Schäden, die einer anderweitig und nicht von der SEILER MÖBELMANUFAKTUR ausgeführten Arbeit zuzuschreiben sind. In dem durch geltendes Recht zulässigen Maße werden hierdurch alle stillschweigend zugesicherten Garantien ausgeschlossen. Die hierin gewährte Garantie ist auf den Wert des Produktes begrenzt. Herstellungsmerkmale können ohne Mitteilung geändert werden.

 

Schaden ohne Garantie? – Wir helfen Ihnen trotzdem!

Auch wenn ein Schaden nicht (oder nicht mehr) von der Garantie oder Gewährleistung abgedeckt ist, werden wir uns selbstverständlich um eine kostengünstige Reparatur- oder Ersatzlösung für Sie bemühen. Setzen Sie sich in solchen Fällen bitte einfach telefonisch oder über unsere Kontaktseite mit uns in Verbindung.