AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Arno Seiler GmbH & Co. KG

Stand 02.01.2020

 

 

 

§ 1 Allgemeine Bestimmungen

(1) Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind Grundlage für alle vertraglichen Beziehungen (Angebote, Lieferungen und sonstige Leistungen) zwischen der Firma ARNO S E I L E R GmbH & Co. KG (im Folgenden „SEILER MÖBELMANUFAKTUR“) und Kunden. Abweichende Vertragsbedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn ihrer Geltung wurde ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

(2) Kunden im Sinne dieser AGB sind Verbraucher (vgl. § 13 BGB) und Unternehmer (vgl. § 14 BGB). Die Bestimmungen dieses Vertrages gelten sowohl für Verbraucher als auch für Unternehmer, soweit sich nicht einzelne Bestimmungen ausdrücklich auf eine der beiden Kundengruppen beziehen.



§ 2 Vertragsabschluss

(1) Angebote der SEILER MÖBELMANUFAKTUR sind freibleibend. Die SEILER MÖBELMANUFAKTUR behält sich technische Änderungen und Änderungen bei Form und Farbe im Rahmen des Zumutbaren vor.

(2) Durch seine Bestellung von Ware erklärt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines entsprechenden Kaufvertrages. Die SEILER MÖBELMANUFAKTUR ist berechtigt, dieses Angebot innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Eingang der Bestellung anzunehmen.

(3) Die Annahme durch die SEILER MÖBELMANUFAKTUR kann durch eine schriftliche Auftragsbestätigung (per Brief, eMail oder Telefax) oder (im Falle vorrätiger Ware) durch Zusendung der Ware erklärt werden. Eine unmittelbar nach Bestellung übermittelte Zugangsbestätigung bestätigt lediglich den Eingang einer Bestellung bei der SEILER MÖBELMANUFAKTUR und stellt noch keine Annahme des Angebots dar. Die Zugangsbestätigung kann jedoch mit einer Annahmeerklärung verbunden werden. Der Vertragstext einschließlich AGB wird in wiedergabefähiger Form gespeichert und auf Wunsch des Kunden per eMail zugesandt.



§ 3 Leistungsbeschreibung

(1) Die SEILER MÖBELMANUFAKTUR bieten dem Kunden Möbel aus Holz zum Kauf an, welche größtenteils nach den Maßvorgaben des Kunden angefertigt werden. Die Produkte werden nach ihrer Fertigstellung durch Spedition, Paketdienst oder andere Beförderungsmittel an die vom Kunden angegebene Adresse geliefert.

(2) Holz ist ein Naturprodukt, welches Farbdifferenzen und wachstumsbedingte Unregelmäßigkeiten aufweisen kann. Abweichungen in Struktur und Farbe zwischen Teilen eines Möbelstückes oder gegenüber anderen Möbelstücken aus dem gleichen Material bleiben vorbehalten, soweit diese in der Natur der verwendeten Materialien liegen und handelsüblich sind. Geölte und ebenso gebeizte Oberflächen können ungleichmäßig aussehen. Holz kann sein Volumen ändern, was zu Verwerfungen, Passungenauigkeiten und Rissbildungen führen kann. Derartige Umstände stellen keine Mängel dar und berechtigen den Kunden nicht zur Geltendmachung von Gewährleistungsrechten.

(3) Durch die Einwirkung von Tages- und insbesondere Sonnenlicht kann sich die Farbe der Holzoberfläche verändern. Digitale Abbildungen auf unseren Internetseiten, Abdrucke in Prospekten sowie dem Kunden zur Verfügung gestellte Holzmuster dienen stets nur als Anhaltspunkte und stellen keine Zusicherung dar. Abweichungen sind möglich und zulässig, soweit sie sich im Rahmen der natürlichen und für die jeweilige Holzart typischen Farb- und Strukturbreite bewegen.

(3) Bei Kastenmöbel bezieht sich die Holzbezeichnung auf die sichtbaren Frontflächen. Die Mitverwendung anderer geeigneter Materialien ist handelsüblich und zulässig.

(3) Die Ware wird dem Kunden grundsätzlich in Einzelteilen geliefert und sind vom Kunden zusammenzusetzen, soweit keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde. Die SEILER MÖBELMANUFAKTUR behält sich vor, die Ware vor dem Versand zu Prüfzwecken fachmännisch zusammenzusetzen.
Die erforderlichen Schrauben und Beschläge sind im Lieferumfang enthalten. Bei vorheriger ausdrücklicher Vereinbarung übernimmt die SEILER MÖBELMANUFAKTUR oder ein beauftragtes Speditionsunternehmen die Montage der Produkte und die Rücknahme des Verpackungsmaterials.



§ 4 Widerrufsrecht des Kunden und Rechtsfolgen des Widerrufs

(1) Sofern Sie Verbraucher (vgl. § 13 BGB) sind und die Ware im Rahmen eines Fernabsatzvertrages (vgl. § 312 b BGB) aus einem vorhandenen Lagerbestand der ARNO S E I L E R GmbH & Co. KG bestellt haben, haben Sie das Recht, Ihre Vertragserklärung ohne Angabe von Gründen innerhalb von 14 Tagen zu widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform (z.B. als Brief, Telefax oder eMail), jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Ihnen. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung der Widerrufserklärung. Der Widerruf hat zu erfolgen an die


ARNO  S E I L E R  GmbH & Co. KG

Alte Schloßstr. 16

D-96253 Untersiemau

 

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Gebrauchsvorteile) herauszugeben. Bei einer Verschlechterung der Ware kann Wertersatz verlangt werden. Dies gilt nicht, wenn die Verschlechterung der Ware ausschließlich auf deren Prüfung – wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre – zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie eine Verpflichtung zum Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung vermeiden, indem Sie die Ware nicht wie Ihr Eigentum in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt.

Im Widerrufsfall haben Sie als Verbraucher die Kosten für die Rücksendung zu tragen.

Die Frist für die Rückgewähr der empfangenen Leistungen beträgt nach Widerruf 14 Tage. Die ARNO SEILER GmbH & Co. KG ist berechtigt, den Kaufpreis einzubehalten, bis sie die Ware zurückerhalten hat.

 

(2) Sofern Sie Verbraucher sind und die Ware im Rahmen eines Fernabsatzvertrages (vgl. § 312 b BGB) nach Ihren Spezifikationen (z.B. Maßangaben, Holzauswahl) angefertigt wird, also nicht aus einem vorhandenen Lagerbestand geliefert werden kann, besteht für Sie kein gesetzliches Recht auf Widerruf der Vertragserklärung (§ 312 g Abs. 2 Ziffer 1).
Die ARNO SEILER GmbH & Co. KG gewährt Ihnen jedoch ein Widerrufsrecht innerhalb der Frist von einer Woche nach Absendung Ihrer Bestellung. Diese Frist gilt unabhängig davon, ob die Bestellung seitens der ARNO SEILER GmbH & Co. KG durch Auftragsbestätigung zwischenzeitlich angenommen wurde oder nicht. Nach Ablauf dieser Frist ist Ihr Kaufangebot verbindlich, und Sie sind im Falle der Angebotsannahme seitens der ARNO SEILER GmbH & Co. KG zur Zahlung und Abnahme der für Sie angefertigten Waren verpflichtet. Der Widerruf innerhalb der Wochenfrist muss in Textform, also z. B. per Brief, Telefax oder Email erklärt werden. Um etwaigen Rechtsunsicherheiten vorzubeugen gilt der Widerruf erst nach einer Eingangsbestätigung seitens der ARNO SEILER GmbH & Co. KG als angenommen, sofern Sie die Widerrufserklärung nicht per Einschreiben-Rücksendeschein belegen können.

 

 

§ 5 Leistung, Lieferung und Lieferzeit

(1) Verbindliche Liefertermine oder Lieferfristen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Die Einhaltung vereinbarter Liefertermine und der Beginn von Lieferfristen setzt die Abklärung aller offenen technischen Fragen voraus. Die Einhaltung der Lieferverpflichtung setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Vertragspflichten des Kunden voraus. Die SEILER MÖBELMANUFAKTUR behält sich die Einrede des nicht erfüllten Vertrages vor.

(2) Die SEILER MÖBELMANUFAKTUR übernimmt kein Beschaffungsrisiko und behält sich vor, im Fall nicht richtiger oder nicht rechtzeitiger Selbstbelieferung durch ihre Zulieferer (etwa von Holz, Glas, Leder, Stoffen, Beschlägen etc.) vom Vertrag zurückzutreten. Dies gilt nur für den Fall, dass die SEILER MÖBELMANUFAKTUR die nicht richtige bzw. nicht rechtzeitige Selbstbelieferung nicht zu vertreten und insbesondere zur Erfüllung der Verpflichtung aus dem Vertrag zuvor ein kongruentes Deckungsgeschäft mit einem etwaigen Zulieferer geschlossen hat. Sie wird den Kunden unverzüglich darüber informieren, dass die erforderliche Ware nicht oder nicht rechtzeitig verfügbar ist, und gegebenenfalls das Rücktrittsrecht unverzüglich ausüben. Im Falle des Rücktritts werden eventuell vom Kunden bereits erbrachte Leistungen unverzüglich zurückerstattet.

(3) Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von außergewöhnlichen und unvorhersehbaren Ereignissen, welche der SEILER MÖBELMANUFAKTUR die Lieferung erheblich erschwerten oder unmöglich machen (hierzu gehören insbesondere Streik, behördliche oder gerichtliche Anordnungen usw., auch wenn sie bei Zulieferern eintreten), hat die SEILER MÖBELMANUFAKTUR auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen die SEILER MÖBELMANUFAKTUR, die Lieferung um die Dauer des behindernden Ereignisses zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit zu verschieben. Derartige Umstände wird die SEILER MÖBELMANUFAKTUR dem Kunden baldmöglichst mitteilen.

(4) Sofern der Leistungs- und Lieferverzug nicht auf einer von der SEILER MÖBELMANUFAKTUR zu vertretenden vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung beruht, ist die Haftung auf Schadensersatz auf vorhersehbare, typischerweise eintretenden Schäden begrenzt. Sofern der Lieferverzug auf einer von der SEILER MÖBELMANUFAKTUR vorsätzlich oder grob fahrlässig begangenen Vertragsverletzung beruht, gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

(5) Gerät der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige vertragliche Mitwirkungspflichten, so ist die SEILER MÖBELMANUFAKTUR berechtigt, für dadurch entstehende Schäden oder Mehraufwendungen Ersatz zu verlangen.

(6) Zusätzlich angebotene Dienstleistungen, wie die Lieferung und die Montage der bestellten Waren, setzen deren wirtschaftliche Umsetzbarkeit im Rahmen des vorhersehbaren Aufwands voraus. Soweit nicht anders vereinbart, müssen die bestellten Waren mit zwei Personen an den vereinbarten Bestimmungsort verbracht werden können. Ist dies mit vertretbarem Aufwand nicht möglich, bemüht sich die SEILER MÖBELMANUFAKTUR um eine bestmögliche Ersatz-Dienstleistung. Eine Garantie für die volle Umsetzbarkeit der angebotenen Dienstleistungen wird nicht übernommen. Sofern die Umsetzung nur unter erheblichem Zusatzaufwand möglich ist, ist die SEILER MÖBELMANUFAKTUR berechtigt, die dadurch entstehenden Aufwendungen vom Kunden ersetzt zu verlangen.



§ 6 Preise und Zahlungsbedingungen

(1) Alle Preise sind in EURO (€) angegeben und beinhalten die gesetzliche Mehrwertsteuer.

(2) Zusätzlich anfallende Kosten für Versand und Lieferung sowie für weitere Dienstleistungen, wie Montageservice, sind nicht im Produktpreis enthalten. Diese werden gesondert ausgewiesen. Es obliegt dem Kunden, die Voraussetzungen für eine ungehinderte Anlieferung zu schaffen. Die Höhe der ausgewiesenen Versandkosten steht unter dem Vorbehalt, dass die Ware von zwei Personen (ohne Einsatz sonstiger technischer Hilfsmittel) an den Bestimmungsort getragen werden kann.
Sofern der Transport bis an den Bestimmungsort nur unter Einsatz technischer Hilfsmittel möglich ist und der Kunde dies dennoch wünscht, gehen die Kosten für die Inanspruchnahme solcher Hilfsmittel ausschließlich zu Lasten des Kunden.

(3) Der Kaufpreis ist spätestes bei Lieferung in voller Höhe zu entrichten.
Bei Nichtzahlung durch den Kunden behält sich die SEILER MÖBELMANUFAKTUR vor, die Ware bis zur vollständigen Zahlung einzubehalten. Die Kosten für den Rücktransport und eine erneute Anlieferung gehen zu Lasten des Kunden. Der Kunde gerät ohne weitere Erklärung seitens der SEILER MÖBELMANUFAKTUR zehn Tage nach dem Fälligkeitstag in Verzug, soweit bis dahin die Zahlung nicht erfolgt ist.
Aufrechungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche von der SEILER MÖBELMANUFAKTUR anerkannt bzw. unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
Im Falle des Zahlungsverzuges des Kunden ist die SEILER MÖBELMANUFAKTUR berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Die dann anfallenden Kosten für den Rücktransport der Ware hat der Kunde zu tragen.

(4) Sofern die gelieferte Ware einen Mangel aufweist, ist die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts insoweit ausgeschlossen, als diese nicht in angemessenem Verhältnis zur Erheblichkeit des Mangels steht. Die Gewährleistungsrechte des Kunden bleiben hiervon unberührt.



§ 7 Eigentumsvorbehalt

Die Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises Eigentum der SEILER MÖBELMANUFAKTUR. Solange der Kunde nicht Eigentümer der Ware ist, ist er nicht berechtigt, diese weiter zu veräußern. Im Falle einer Pfändung oder sonstigen Zugriffs Dritter auf die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware, ist der Kunde verpflichtet, den Dritten auf die Eigentumsverhältnisse hinzuweisen und die SEILER MÖBELMANUFAKTUR unverzüglich davon in Kenntnis zu setzen.



§ 8 Gewährleistung

(1) Ist der Kunde Verbraucher, dann gelten die nachfolgenden Regelungen (a)-(h):

(a) Der Kunde ist bei offensichtlichen Mängeln verpflichtet, die SEILER MÖBELMANUFAKTUR innerhalb einer Frist von zwei Monaten nach dem Zeitpunkt, zu dem der vertragswidrige Zustand der Ware festgestellt wurde, schriftlich zu unterrichten. Maßgeblich für die Wahrung der Frist ist der Zugang der Erklärung bei der SEILER MÖBELMANUFAKTUR. Unterlässt der Kunde diese Unterrichtung, erlöschen die Gewährleistungsrechte zwei Monate nach seiner Feststellung des Mangels. Dies gilt nicht wenn die SEILER MÖBELMANUFAKTUR arglistig gehandelt hat. Die Beweislast für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels trifft den Kunden. Wurde der Verbraucher durch unzutreffende Herstelleraussagen zum Kauf der Sache bewogen, trifft ihn für seine Kaufentscheidung die Beweislast. Bei gebrauchten Gütern trifft den Kunden die Beweislast für die Mangelhaftigkeit der Sache.

(b) Mängel sind vom Kunden mittels Digital- oder Printfoto zu dokumentieren und der SEILER MÖBELMANUFAKTUR in Schriftform per Email, Fax oder Brief zu übermitteln.

(c) Der Kunde hat bei Vorliegen eines Mangels zunächst die Wahl, ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen soll. Die SEILER MÖBELMANUFAKTUR ist jedoch berechtigt, die Art der gewählten Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist.

(d) Mehrfache Nacherfüllungsversuche seitens der SEILER MÖBELMANUFAKTUR sind zulässig. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrags (Rücktritt) verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu.

(e) Wählt der Kunde wegen eines Rechts- oder Sachmangels nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch wegen des Mangels zu. Wählt der Kunde nach gescheiterter Nacherfüllung Schadensersatz, verbleibt die Ware beim Kunden, wenn ihm dies zumutbar ist. Der Schadensersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen dem Kaufpreis und dem Wert der mangelhaften Sache. Dies gilt nicht, wenn die SEILER MÖBELMANUFAKTUR die Vertragsverletzung arglistig verursacht hat.

(f) Die Verjährungsfrist für Gewährleistungsansprüche beträgt für Verbraucher bei Lieferung neuer Waren zwei Jahre ab Lieferung der Ware. Bei gebrauchten Waren beträgt die Verjährungsfrist ein Jahr ab Lieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn der Kunde dem Verkäufer den Mangel nicht rechtzeitig angezeigt hat.

(g) Erhält der Kunde eine mangelhafte Montageanleitung, ist die SEILER MÖBELMANUFAKTUR lediglich zur Lieferung einer mangelfreien Montageanleitung verpflichtet und dies auch nur dann, wenn der Mangel der Montageanleitung der ordnungsgemäßen Montage entgegensteht.

(h) Werden an der gelieferten Ware technische Eingriffe oder Änderungen vorgenommen, insbesondere Massivholzplatten weiterverarbeitet oder auf/an einer Fremdkonstruktion befestigt, so erlischt damit die Gewährleistung für die gelieferte Ware. Die Ware ist deshalb vor solchen Eingriffen auf eventuelle Mängel hin zu untersuchen.


(2) Ist der Kunde Unternehmer, dann gelten die folgenden Regelungen (a)-(g):

(a) Sofern der Kunde Unternehmer ist, setzen die Mängelansprüche des Kunden voraus, dass dieser seinen gesetzlich geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist. Offensichtliche Mängel hat der Unternehmer unverzüglich, spätestens aber innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Empfang der Ware schriftlich anzuzeigen. Andernfalls ist die Geltendmachung von Gewährleistungsrechten ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvorsetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge trägt der Unternehmer.

(b) Mängel sind vom Kunden mittels Digital- oder Printfoto zu dokumentieren und der SEILER MÖBELMANUFAKTUR in Schriftform per Email, Fax oder Brief zu übermitteln.

(c) Die SEILER MÖBELMANUFAKTUR leistet für Mängel der Ware zunächst nach ihrer Wahl Gewähr durch Nacherfüllung (insbes. Nachbesserung) oder Ersatzlieferung.

(d) Mehrfache Nacherfüllungsversuche seitens der SEILER MÖBELMANUFAKTUR sind zulässig. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrags (Rücktritt) verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu.

(e) Wählt der Kunde wegen eines Rechts- oder Sachmangels nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch wegen des Mangels zu. Wählt der Kunde nach gescheiterter Nacherfüllung Schadensersatz, verbleibt die Ware beim Kunden, wenn ihm dies zumutbar ist. Der Schadensersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen dem Kaufpreis und dem Wert der mangelhaften Sache. Dies gilt nicht, wenn die SEILER MÖBELMANUFAKTUR die Vertragsverletzung arglistig verursacht hat.

(f) Die Verjährungsfrist beträgt für Unternehmer ein Jahr ab Lieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn der Kunde den Mangel der SEILER MÖBELMANUFAKTUR nicht rechtzeitig angezeigt hat.

(g) Werden an der gelieferten Ware technische Eingriffe oder Änderungen vorgenommen, insbesondere Massivholzplatten weiterverarbeitet oder auf/an einer Fremdkonstruktion befestigt, so erlischt damit die Gewährleistung für die gelieferte Ware. Die Ware ist deshalb vor solchen Eingriffen auf eventuelle Mängel hin zu untersuchen.

 

 

§ 8a Garantie

Garantieleistungen werden gesondert in den Garantiebedingungen der SEILER MÖBELMANUFAKTUR geregelt.

 

§ 9 Haftungsbeschränkung

Für andere Schäden als solche, die durch Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit entstehen, haftet die SEILER MÖBELMANUFAKTUR nur, soweit diese Schäden auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln oder auf schuldhafter Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht durch die SEILER MÖBELMANUFAKTUR oder deren Erfüllungsgehilfen beruhen.
Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen ist die Haftung der SEILER MÖBELMANUFAKTUR auf den nach Art der Ware vorhersehbaren, typischerweise entstehenden Schaden beschränkt. Gleiches gilt für Handlungen der gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.
Eine darüber hinausgehende Haftung auf Schadensersatz ist ausgeschlossen.
Die Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes bleiben hiervon unberührt.



§ 10 Datenschutz

Die SEILER MÖBELMANUFAKTUR weist gem. §33 BDSG darauf hin, dass sie Daten des Kunden unter Beachtung der geltenden Datenschutzvorschriften in maschinenlesbarer Form zu Auftragsbearbeitung speichert und verarbeitet.



§ 11 Anwendbares Recht

Alle Streitigkeiten aus diesem Rechtsverhältnis unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.



§ 12 Gerichtsstand

Ist der Kunden Kaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ist für alle Rechtstreitigkeiten das Gericht, an dem die SEILER MÖBELMANUFAKTUR ihren Sitz hat, zuständig, sofern nicht für die Streitigkeit ein ausschließlicher Gerichtsstand begründet ist. Gleiches gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.



§ 13 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, dann wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.